Peter Schallenberg | 21. Juli 2022
Abtreibung ist kein „Grundrecht“
Mit der Forderung des EU-Parlaments, das Recht auf Abtreibung in die Grundrechtecharta der Europäischen Union aufzunehmen und dem am Lebensschutz orientierten Urteil des Supreme Court der USA vom 24. 6. 2022 ist das Thema „Abtreibung“ wieder nach vorn auf die politische Tagesordnung gerückt. KSZ-Direktor und Moraltheologe Peter Schallenberg legt in seiner jüngsten Kolumne dar, warum es kein Recht auf Tötung eines ungeborenen Menschen geben kann und wie eine Kultur des Lebens beschaffen sein sollte.
Seinen Text können Sie hier abrufen.